Summary

[Auktion 257. Erster Teil. Autriche Münzen… (1986)

“ Bei der numismatischen Literatur beträgt das Aufgeld 10 %. Im Ausland erhobene Gebühren irgendwelcher Art sind vom Käufer zu bezahlen.
Das Eigentumsrecht wird erst mit der vollständigen Bezahlung vom Käufer erworben. Jeder Käufer ist für die durch ihn getätigten Erwerbungen persönlich haftbar. Er kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.
Der Auktionsleiter ist berechtigt, die Nummern nach seinem Belieben zu vereinigen, zu trennen oder wegzulassen. Er entscheidet darüber, ob bei Mißverständnissen eine Nummer nochmals aufgerufen wird.
”
Source: Gallica

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