Summary

[Catalogue 261] (1992)

“ Otherwise the usual conditions of auction sales in Zurich apply. Zurich shall be the place of performance and all disputes shall be subject to the exclusive jurisdiction of the Zurich courts.
Written orders will be carefully executed in the best interest of the buyer by Adolph Hess AG without a commission on the price realized.
The dispatch of purchased lots - normally registered and insured - is at the expense and risk of the buyer. Invoices have to be settled after receipt. Interest of 1 % per month will be charged on amounts outstanding beyond 30 days after the auction date.
”
Source: Gallica

[Catalogue 261] (1992)

“ Die Auktion erfolgt gegen Barzahlung in Schweizer Franken. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 15 % zu entrichten. Bei Auslieferung in der Schweiz beträgt das Aufgeld 22 % (einschliesslich Umsatzsteuer) für Silberund Kupfermünzen sowie für alle Medaillen. Im Ausland fällige Gebühren jeder Art sind vom Käufer zu bezahlen. Jeder Teilnehmer an der Auktion ist für die von ihm getätigten Käufe persönlich verantwortlich. Er kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben. Uns unbekannte Käufer werden gebeten, sich vor der Auktion zu legitimieren. ”
Source: Gallica

[Catalogue 261] (1992)

“ Schriftliche Aufträge werden von der Firma Adolph Hess AG ohne Berechnung einer Kommission gewissenhaft und interessewahrend ausgeführt.
Der Versand der ersteigerten Stücke erfolgt - normalerweise eingeschrieben und versichert - auf Kosten und Gefahr des Käufers. Rechnungen sind nach Erhalt zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen wird nach 30 Tagen ab Auktionsdatum ein Verzugszins von 1 % pro Monat verrechnet. Der Käufer ist für die Einhaltung ausländischer Zoll- und Devisenbestimmungen voll verantwortlich. Das Eigentumsrecht wird vom Käufer erst mit der vollständigen Bezahlung erworben.
”
Source: Gallica

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