[Catalogue 260] (1991)
“ Im Ausland fällige Gebühren jeder Art sind vom Käufer zu bezahlen. Jeder Teilnehmer an der Auktion ist für die von ihm getätigten Käufe persönlich verantwortlich. Er kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben. Uns unbekannte Käufer werden gebeten, sich vor der Auktion zu legitimieren. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme. Schriftliche Gebote haben den Vorrang. Die Schätzpreise sind Ausrufpreise, die nicht unterboten werden können. ”
