[Schweizer Münzen und Medaillen… (1934)
“ Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung mit einem Aufgeld von 10% zum Erstehungspreise. Die Sammlung kann täglich während der üblichen Geschäfts stunden besichtigt werden. Reklamationen finden nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der betreffenden Stücke Berücksichtigung. Die Münzen gehen erst nach Erlegung des Kaufpreises in das Eigentum des Ersteigerers über. ”
